§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen: 1. Pool-Billard-Club Bietigheim-Bissingen e.V.
Er hat seinen Sitz in: 74343 Sachsenheim; Siemensstr. 33
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Satzungszwecke wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Sämtliche Mittel des Vereins oder sonstige öffentliche oder private Zuwendungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.
§ 3 Geschäftsjahr
des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 4 Entstehung der Mitgliedschaft
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
Erläuterung zu den Punkten:
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
Von Schülern und Jugendlichen wird ein geringerer Beitrag erhoben.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind: - der Vorstand
- der Beirat
§ 7a Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten.
§ 7b Der Beirat
Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Sportwart, dem Jugendwart und dem Pressewart.
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder, darunter 2 Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 8 Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstands
§ 9 Mitgliederversammlung
Ihr obliegt vor allem:
A) Die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahressabrechnung des Vorstands und Schatzmeisters.
B) Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes, sowie deren Berufung.
C) Die Festsetzung des Jahresbeitrages.
D) Beschlussfassung über die Satzungsänderung.
E) Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 10 Beurkundung der Beschlüsse
Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Verfasser der Niederschrift zu unterschreiben.
§ 11 Strafen
Sollte sich ein Spieler wiederholt unsportlich verhalten, so dass dem Verein durch den Verband eine Strafe auferlegt wird, wird die Strafe auf den Spieler übertragen.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 9 festgelegten Mehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsamen vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung des Sports.
§ 13 Mitgliedschaft bei Württembergischer Landessportbund e.V.
Der Verein will die Mitgliedschaft im WLSB erwerben und beibehalten. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
§ 14 Datenschutz im Verein
1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Die aktuelle Version der DSGVO liegt unter der in §1 der aktuellen Satzung angegebenen Anschrift zur Einsicht aus.
2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
4. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
Erläuterung zu Abs. 4 der Datenschutzklausel:
Sind in der Regel mindestens 10 Personen, egal ob Arbeitnehmer oder ehrenamtliche Mitarbeiter, ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (vgl. § 38 BDSG). Der Abs. 4 sollte auch nur dann Verwendung in der Satzung finden, wenn dies in Ihrem Verein der Fall ist.
5. Artikel 6 DSGVO
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist. (Auszug)
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
|
|
|
1. Vorsitzender |
|
2. Vorsitzende |
Update: 25.06.2018
Die Satzung liegt ebenfalls in Papierform im Fireball aus.